AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen :
Begriffserläuterungen
Objektnachweis:
Hiermit erhält der Kauf- bzw. Mietinteressent objektbezogene Angaben durch den Makler nachgewiesen und bestätigt die Richtigkeit und Annahme der im Expose angegebenen und vereinbarten Maklergebühr. Sollten im Expose und im Objektnachweis unterschiedliche Angaben hierzu stehen, gelten vorrangig die im Objektnachweis stehenden Angaben.
Allgemeines
Mit der Nutzung der Internetseiten sowie der dem Kunden ausgehändigten Unterlagen erkennt der Interessent die nachstehenden Geschäftsbedingungen an. Dies gilt auch im Zusammenhang mit Emailangeboten und Anfragen, Fax oder schriftlich versandten oder persönlich überreichten Exposés. Es ist mir wichtig, daß Sie sich vor Abforderung des Angebotes ausreichend Zeit zum Lesen der Geschäftsbedingungen nehmen, um Missverstände die im Nachgang auftreten können, von vornherein auszuschalten.
1. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Angaben in Expose´s sowie sonstige Infomationen berühren ausschließlich auf den uns von Dritten erteilten Auskünften. Eine Haftung hierfür wird nicht übernommen. Die Prüfung der Angaben auf deren Richtigkeit obliegt dem Angebotsempfänger. Die Angebotsabgabe an Dritte sowie ein Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
2.Vertraulichkeit
Unsere Angebote sind ausdrücklich für den Empfänger bestimmt. Die Weitergabe ohne Einwillung von Sylvia Lampe Immobilien ist nicht zulässig. Bei Weitergabe ohne Einwilligung und anschließendem Abschluß eines Hauptvertrages, der nach dem Inhalt des Maklervertrages provisionspflichtig wäre, ist der Auftraggeber verpflichtet, für den entstandenen Schaden in Höhe der Provision auf der Grundlage des Vertrages zu zahlen.
Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
3.Vorkenntnis
Sollte unser Angebot dem Auftraggeber bereits bekannt sein, so verpflichtet sich der Auftraggeber, hiervon innerhalb von 5 Tagen nach Zugang des Angebotes Kenntnis zu geben und die Quelle, auf die die Vorkenntnis beruht, zu belegen.
Sofern wir wegen Versoßes gegen diese Verpflichtung weitere maklerübliche Tätigkeiten entfalten, aus denen kein Provisionsanspruch entsteht, verpfichtet sich der Auftraggeber, den hieraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
4.Entstehen und Fälligkeit des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald der Hauptvertrag aufgrund unseres Nachweises und/oder die Vermittlung zustande gekommen ist. Die Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit ist hierfür ausreichend.
Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die Provision innerhalb von 1 Woche nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig.
Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, daß der Hauptvertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Konditionen abgeschlossen wird oder über ein anderes Objekt zustande kommt, das im Eigentum der von uns nachgewiesenen Vertragspartei steht. Dies gilt insbesondere dann, wenn wirtschaftliche Identität zwischen der von uns angebotenen Vertragsgelegenheit mit dem zustande gekommmenen Vertrag besteht. Der Anspruch wird nicht dadurch berührt, daß der erzielte wirtschaftliche Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen wirtschaftlichen Erfolg abweicht.
Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt einem angebotenen Kaufpreis ein Mietvertrag abgeschlossen wird. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn statt einem Objekt Geschäftsanteile an der Gesellschaft erworben werden, in deren Eigentum das Objekt steht.
5. Doppeltätigkeit
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig als Nachweis- oder Vermittlungsmakler tätig zu werden.
6. Aufwandsersatz
Sofern der Auftraggeber während der Laufzeit des zugrundeliegenden Maklervertrages von der Absicht, einen Vertrag zu schließen, Abstand nimmt und der zugrundeliegende Maklervertrag damit gegenstandslos wird, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu informieren.
Verstößt der Auftraggeber gegen diese Pflicht,ist er zum Ersatz der vergeblich aufgewendeten Auslagen sowie des hieraus entstehenden Zeitaufwandes verpflichtet.
7. Informationspflicht des Auftraggebers
Wird ein Hauptvertrag geschlossen, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich über den Abschluß eines solchen Vertrages zu informieren. Er verpflichtet sich, Auskunft über den Inhalt des geschlossenen Vertrages zu geben. Dies betrifft insbesondere Namen und ie Anschrift der anderen Vertragspartei, Angaben über das Vertragsobjekt sowie vereinbarte Preise und sonstige Bedingungen.
8. Schadensersatz/Haftung
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, die nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, sind ausgeschlossen.
Der Auftraggeber hat eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung: GHV 10/0450/1005440/510 Allianz.
9. Provisionssätze
Sofern im Einzelfall nicht abweichend vereinbart, sind vom Auftraggeber an uns folgende Provisionssätze zu richten:
a) Vermietung wohnwirtschaftlich genutzter Flächen
Vermieter: 1,19 Monaltskaltmieten
Mieter: 1,19 Monatskaltmieten
b) Vermietung/Verpachtung gewerblich genutzter Flächen
Vermieter: 2,38 Monatskaltmieten
Mieter: 1,19 Monatskaltmieten
Mit Abschluß und Unterzeichnung des Mietvertrages ist der Erfolgsfall eingetreten und hiermit wird die Provision fällig gestellt und zahlbar.
c) Verkauf von bebauten Grundstücken, Eigentumswohnungen, Gebäuden
Verkäufer: 3,57% des notariell vereinbarten KP
Käufer: 4,76% des notariell vereinbarten KP
d) Verkauf von Grundstücken
Verkäufer: 5,95% des notariell vereinbarten Kaufpreises
Käufer: aa) bauträgergebundene Grundstücke: 5,95% des notarell vereinbarten KaufpreisesKäufer: bb) bauträgerfreie Grundstücke: 7,14% des notariell vereinbarten Kaufpreises
Die angegebenen Provisionssätze verstehen sich inkl. der zur Zeit gesetztlich gültigen Ust von 19%. Sollten sich die gesetzlichen Ust Sätze ändern, wird der Bruttobetrag entsprechend angepaßt.
12. Zahlung von Tipp Provision an Tippgeber/Informanten
Erfolgt die Abgabe eines Objekttipps hat der Tippgeber Name und Anschrift des Ansprechpartners/Eigentümers und des zu verkaufenden Objektes dem Makler mgl. schriftlich mitzuteilen. Sofern das Objekt dem Makler noch nicht bekannt ist und von keinem anderen Maklerbüro zum Verkauf angeboten wird, erfolgt durch den Makler die schriftliche Bestätigung beim Tippgeber innerhalb von 3 Werktagen. Bei bereits bekannten Immobilien wird keine Provision gezahlt. Anzeigen und Tipps aus Datenbanken oder Zeitungen werden nicht angenommen. Der persönliche Kontakt und die Empfehlung ist das ausschlaggebende. Das Maklerbüro verpflichtet sich den Tippgeber über den Erfolgsfall zu informieren. Die Auszahlung der Tippprovision in Höhe von 10% auf die Nettoerfolgsprovision des Maklers erfolgt an den Tippgeber unmittelbar nach Erhalt der Maklerprovision.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig Magdeburg.
14. Salvatorische Klausel/AGB des Auftraggebers
Sollten einzelne Klauseln unserer AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Klausel oder eine Regelungslücke durch eine Regelung zu ersetzen, die den Wünschen der Parteien möglichst nahe kommt. Kommt eine solche Regelung nicht zustande, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Sofern die AGB des Auftraggebers von unseren AGB abweichen, gelten die AGB des Aufttraggebers nur dann, wenn sie durch uns schriftlich anerkannt werden.
15. Anzuwendendes Recht
Es gilt ausschließlich die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.




