unzulässige Bankgebühren
Quelle: www.geld-magazin.de
unzulässige Bankgebühren bzw. verboten sind Gebühren für
1. die Einrichtung, Löschung oder Änderung eines Freistellungsauftrages
2. die Auflösung von Giro- bzw. Sparkonten
3. Kontoauszüge für Baudarlehen
4.Depotübertragungen
5. Lastschriftgebühren (wenn eine Lastschrift, Scheck o.ä. mangels Deckung nicht ausgeführt werden kann)
6. Bearbeitung von Reklamationen
7. Nachlassbearbeitung, Erbfälle
Zahlen Sie nicht einfach, sondern fordern zu Unrecht berechnete Gebühren zurück.




