unzulässige Bankgebühren

Quelle: www.geld-magazin.de

unzulässige Bankgebühren bzw. verboten sind Gebühren für

1. die Einrichtung, Löschung oder Änderung eines Freistellungsauftrages

2. die Auflösung von Giro- bzw. Sparkonten

3. Kontoauszüge für Baudarlehen

4.Depotübertragungen

5. Lastschriftgebühren (wenn eine Lastschrift, Scheck o.ä. mangels Deckung nicht ausgeführt werden kann)

6. Bearbeitung von Reklamationen

7. Nachlassbearbeitung, Erbfälle

 

Zahlen Sie nicht einfach, sondern fordern zu Unrecht berechnete Gebühren zurück.