Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Jeder Käufer eines Grundstücks oder einer Immobilie darf erst im Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden, wenn das Finanzamt ihm per Unbekenklichkeitsbescheinigung bestätigt hat, dass von ihm die Grunderwerbsteuer (z.Zt. in Sachsen Anhalt 4,5%) an das Finanzamt Stendal abgeführt wurde.
Diese Steuer wird innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides (§15 GrEStG) fällig. In Ausnahmefällen ist auf Antrag eine Stundung kurzfristig mgl, allerdings fallen dann 6% Zinsen an.
Erst nach Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung darf der Notar die Löschung der Auflassungsvormerkung mit dem damit verbunden Zweck der Eigentumseintragung beim zuständigen Grundbuchamt beantragen.




