Bauträgerbindung

Bauträgerbindung

Der Kunde kauft direkt vom Bauträger Haus und Grundstück und zahlt damit die Grunderwerbsteuer auf beide Posten, z.Zt. 4,5%, da hier ein konkreter Zusammenhang. Dies betrifft nicht nur Bauwerksverträge, die über einen Notar beurkundet werden, sondern auch den Grundstückskauf. Wichtig ist, daß das Grundstück vom Eigentümer oder Makler direkt angeboten und nicht durch eine Baufirma beworben wurde. Eine Verpflichtung im Bauwerksvertrag oder VOB Vertrag, die den Kunden an das Grundstück bindet, erklärt wiederum den Zusammenhang zwischen Grundstück und Bauunternehmen.