BGH Urteile

Maklerprovision auch ohne Kaufpreiszahlung

Makler- und Bauträgerrecht: Provision ohne Kaufpreiszahlung

Makler verdienen ihre Provision auch, wenn der Kaufpreis nicht gezahlt oder der Kaufvertrag einvernehmlich aufgehoben wird. Dieses Fazit zieht das OLG Koblenz in seinem Beschluss vom 04. März 2011. Streitig war eine Verkäuferprovision für den Nachweis eines Grundstückskaufvertrages. Der Käufer zahlte den Kaufpreis nicht; später wurde der Kaufvertrag einvernehmlich aufgehoben. Das OLG Koblenz begründete mit seinem Beschluss, warum der Verkäufer im Maklerprozess nicht erfolgreich sein kann: Die Richter stellten fest, dass die tatsächliche Zahlung des Kaufpreises weder mündlich noch schriftlich als Bedingung für die Courtage vereinbart war. Grundsätzlich gilt deshalb, dass die Provision nicht davon abhängig ist, ob der Kaufvertrag vollständig vollzogen, insbesondere der Kaufpreis gezahlt wird. Genauso belanglos ist die einvernehmliche Aufhebung des Kaufvertrages.
Praxistipp
Der OLG-Beschluss liegt auf der Linie der langjährigen BGH-Rechtsprechung. Nichterfüllung oder Aufhebung des Kaufvertrages beeinträchtigen die Provision nicht, weil der Makler nicht die Risiken der Vertragsparteien übernimmt. Anders kann dies nur sein, wenn Makler und Auftraggeber etwas Abweichendes vereinbart haben. Eine weitere wichtige Ausnahme kann allerdings dann vorliegen, wenn es keinen Maklervertrag gibt und die Provision lediglich auf einer Maklerklausel im Kaufvertrag basiert. Abhängig von ihrem Inhalt kann die Klausel so zu verstehen sein, dass die Provision dann entfällt, wenn der Kaufvertrag später aufgehoben wird. Auch deshalb ist der Formulierung von Maklerklauseln allergrößte Aufmerksamkeit zu schenken.

Autor: Uwe Bethge - Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Quelle: newsletter bethge und partner

 

unzulässige Bankgebühren Beitrag MD VST 05/10

Bild_17
 

Samstag ist kein Werktag bei Mietzahlung Beitrag der MD Volksstimme 12/2010

mietrechtsamstagwerktag
 

Makler- und Bauträgerrecht

 

Weiterlesen...

 

Wertermittlungsgebühr unzulässig

Die Wertermittlungsgebühr im Zuge der Finanzierung ist unzulässig urteilte das Urteil gegen ein Kreditinstitut: Fundus: Geld Magazin www.geld-magazin.de

Die Bausparkasse BHW wurde nun vom Oberlandesgericht Celle /Az. 13W49/10) wegen fortlaufender Berechnung der Wertermittlungsgebühr. obwohl unzulässig, zu 100.000 Euro Ordnungsstrafe verurteilt.

Der Bundesgerichthof hatte grundsätzlich klargestellt. Bankgebühren sind nur dann zulässig, wenn das Institut dem Kunden dafür eine Dienstleistung erbringt. Ein Immobilien-Wertgutachten dient der eigenen Absicherung der Bank, um zu ermessen, ob eine Baufinanzierung ausgereicht werden kann. Dem Kunden dürfen dafür keine Kosten berechnet werden.

Das Landgericht Stuttgart hatte bereits Anfang 2009 gegen die Wüstenrot entschieden, dass die Berechnung von Wertermittlungsgebühren (Schätzkosten, Schätzgebühren) vor der Ausreichung einer Baufinanzierung unzulässig sind. AZ 20 O 9/07.Auch das landgericht Düsseldorf hat eine dementsprechende Klausel der Sparda für unzulässig erklärt.

TIPP: Auch bereits in der Vergangenheit gezahlte Wertermittlungsgebühren mit dem Verweis auf die angeschlossenen Verfahren zurückfordern und sich nicht auf das Verjährungsargument vertrösten lassen rät die Verbraucherzentrale. Denn Unzulässig bleibt unzulässig.