Wertermittlungsgebühr unzulässig
Die Wertermittlungsgebühr im Zuge der Finanzierung ist unzulässig urteilte das Urteil gegen ein Kreditinstitut: Fundus: Geld Magazin www.geld-magazin.de
Die Bausparkasse BHW wurde nun vom Oberlandesgericht Celle /Az. 13W49/10) wegen fortlaufender Berechnung der Wertermittlungsgebühr. obwohl unzulässig, zu 100.000 Euro Ordnungsstrafe verurteilt.
Der Bundesgerichthof hatte grundsätzlich klargestellt. Bankgebühren sind nur dann zulässig, wenn das Institut dem Kunden dafür eine Dienstleistung erbringt. Ein Immobilien-Wertgutachten dient der eigenen Absicherung der Bank, um zu ermessen, ob eine Baufinanzierung ausgereicht werden kann. Dem Kunden dürfen dafür keine Kosten berechnet werden.
Das Landgericht Stuttgart hatte bereits Anfang 2009 gegen die Wüstenrot entschieden, dass die Berechnung von Wertermittlungsgebühren (Schätzkosten, Schätzgebühren) vor der Ausreichung einer Baufinanzierung unzulässig sind. AZ 20 O 9/07.Auch das landgericht Düsseldorf hat eine dementsprechende Klausel der Sparda für unzulässig erklärt.
TIPP: Auch bereits in der Vergangenheit gezahlte Wertermittlungsgebühren mit dem Verweis auf die angeschlossenen Verfahren zurückfordern und sich nicht auf das Verjährungsargument vertrösten lassen rät die Verbraucherzentrale. Denn Unzulässig bleibt unzulässig.




