Informationen
Informationen über einen Energiepass/ Energie 10.2007
Sehr geehrte Immobilieneigentümer,
in unserer Eigenschaft als Ihr Immobilienverwalter möchten wir Sie mit den nachfolgend aufgeführten
Informationen nunmehr auf die sehr wichtige Thematik des „Energiepasses“ für Ihre Immobilie
aufmerksam machen.
Bitte beachten Sie, dass gemäß der EnEV2007 (letzte Änderung am 08.06.07) Eigentümer verpflichtet
sind, bis zu den unten aufgeführten Stichtagen über einen entsprechenden Energiepass zu verfügen.
Dieser kann dann von jedem Käufer, Mieter etc. verlangt werden und muss vorgelegt werden können.
Dies bedeutet, dass wir uns verständigen sollten, mit welchem zugelassenen Ingenieur/ Unternehmen
entsprechende Schritte eingeleitet werden, damit ein ENERGIEPASS auch für Ihre Immobilie rechtzeitig
ausgestellt wird. Wir weisen ferner darauf hin, dass der Energiepass bereits eine Art Einwertung Ihrer
Immobilie darstellt und insoweit auch eine Attraktivität hinsichtlich der Vermietung/ eines Verkaufes in
sich birgt.
Am 08.06.2007 hat der Bundesrat in seiner Sitzung der neuen EnEV2007 und somit der Einführung von
Energieausweisen zugestimmt. Die vom Bundesrat geänderte EnEV2007 tritt drei Monate nach der offiziellen
Verkündigung in Kraft; voraussichtlich zum 01. Oktober 2007.
Die grundlegendsten/ wichtigsten Merkmale:
• Für denkmalgeschützte Gebäude; kein Energieausweis erforderlich (Kann-Regelung)
• Verlängerung der Wahlfreiheit bis zum 30. September 2008 zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis
Anpassung der Übergangsfristen:
• Bei Gebäuden mit dem Baujahr bis 1965= Vorlage des Energieausweises zum 01. Juli 2008
• Bei Gebäuden mit dem Baujahr nach 1965 = Vorlage des Energieausweises zum 01. Januar 2009
• Bei Nichtwohngebäuden = Vorlage des Energieausweises zum 01. Juli 2009
Mittlerweile sind vielen Menschen die hohen Energiepreise und folgen für die Umwelt/ das Klima durch den
insgesamt hohen Energieverbrauch bewusst; selbst bei Kauf von Elektrogeräten, wie z.B. einem Kühlschrank, wird
auf die entsprechenden Angaben (Verbrauchswerte) geachtet.
Diese Qualitätseinstufung gibt es künftig auch für Gebäude - denn der Energieausweis für Immobilien kommt.
Mit ihm können sich potentielle Käufer und Mieter schnell und einfach über den Energieverbrauch von Gebäuden informieren und Angebote im Markt vergleichen.

Eigentümer und Wohnungsunternehmen erhalten mit dem Energieausweis und den darin enthaltenen
Modernisierungsempfehlungen ein wertvolles Werkzeug zur Verbesserung der Energieeffizienz ihrer Immobilien.
Vermieter und Verkäufer, deren Gebäude bereits energetisch saniert wurden, haben mit nachgewiesen niedrigem
Energiebedarf zusätzlich Wettbewerbsvorteile auf dem Immobilienmarkt.
Pflichten für Haus- und Wohnungsbesitzer
Der Energiesparausweis für Gebäude wird Pflicht, sobald die neue Energieeinsparverordnung
(EnEV) in Kraft tritt.
Kauf- oder Mietinteressenten haben dann das Recht, sich den Ausweis vorlegen zu lassen. Bei Neubau,
Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing von Gebäuden müssen Architekten, Bauträger, Verkäufer oder
Vermieter ihn den Interessenten vorweisen können.
Zwei Varianten: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
Der Gesetzgeber lässt zwei Ausweisvarianten zu: Die einfachere wird auf Basis der bisherigen
Energieverbrauchswerte, d.h. weitgehend auf Grundlage der Heizkostenabrechnung erstellt. Die aufwendigere,
qualifizierte Variante ist der bedarfsbasierte Ausweis. Hierfür wird von einem Fachmann anhand der Beschaffenheit
des Gebäudes, der Heizungsanlage und anderer Faktoren der voraussichtliche Energiebedarf der Immobilie
berechnet.
Welcher Ausweis für welches Gebäude?
Für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 erbaut worden sind, ist der bedarfsorientierte
Energieausweis vorgeschrieben. Wahlfreiheit besteht für alle Liegenschaften mit fünf oder mehr Wohnungen,
aber auch für kleinere Liegenschaften, die nach 1978 gebaut oder bereits modernisiert wurden.
Der Energieausweis: das Wichtigste auf einen Blick
Auf 4 Seiten zeigt der Energieausweis alle wichtigen Kenndaten der Immobilie. Zunächst wird die Einstufung der
Energieeffizienz gezeigt und mit dem Verbrauch anderer Gebäude verglichen. Dann werden Problemstellen jeder
Immobilie beschrieben und genau aufgeführt, mit welchem Verbrauch bzw. Bedarf zu rechnen ist. Darüber hinaus
ist dem Energieausweis eine zusätzliche Seite mit Modernisierungsempfehlungen beizulegen.
Übergangsfristen
Gebäudetyp |
Ausweispflicht |
| Wohngebäude, bis 1965 | zum 01.07.2008 |
| Wohngebäude, nach 1965 | zum 01.01.2009 |
| Nichtwohngebäude | zum 01.07.200 |
Für alle genannten Gebäudetypen ist noch bis zum 30.09.2008 die Ausstellung eines verbrauchsorientierten
Ausweises möglich.
Mit freundlichen Grüßen
pro.domo – die grundstücksmanager
Ihre Sabine B.E. Mammét
pro.domo –die grundstücksmanager
Pfalzburger Straße 87
10719 Berlin
Phone +49(0)30 - 916 84 01-0
Fax +49(0)30 - 916 84 00-9
Inhaberin: Sabine B. E. Mammét
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www.prodomo-berlin.de
Quelle: techem




