Was ist eine Vorvermieterbescheinigung?

Eine Vorvermieterbescheinigung kommt einer Beurteilung des Mieters während der Mietzeit - Mieterverhalten - gleich. Ähnlich wie ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber am Ende des Arbeitsverhältnisses eine Beurteilung verlangen kann, wo Sozialverhalten, Kompetenz u.ä. beurteilt wird, trifft dies auf eine Vorvermieterbescheinigung mit nachfolgenden zu bewertenden Kriterien zu:

 

Das Mietverhältnis wurde vom

Mieter                   ordentlich oder außerordentlich

Vermieter            ordentlich oder außerordentlich

wegem                Umzug          Wohnungsvergrößerung           Mietschulden     Eigenbedarf oder sonstiges

gekündigt.

Es bestehen nach derzeitigem Erkenntnisstand

keine Forderungen                  bzw. Forderungen in Höhe von ............................

Das Mietverhältnis verlief

störungsfrei       oder  mit häufigen Differenzen

Wobei sich Differenzen bei der Beurteilung nicht nur auf die Mietsumme Kaltmiete und/oder Nebenkosten, sondern auch auf beiderseitig geschlossene Regeungen im Mietvertrag beziehen.

 

Tipp für Vermieter: die Mietbescheinigung wirklich erst zum Ende des Mietverhältnisses ausstellen, sollte jetzt schon absehbar sein, daß nach Erhalt der Vorvermieterbescheinigung Unregelmäßigkeiten oder Mängel in der Rückgabe bzw. Verweigerung von Besichtigungsterminen und ählich störendes Verhalten der Mieter auftreten.

Gerade in der Praxis erfahren: Vermieter händigt beiden Mietern (wegen Trennung des Paares) eine Vorvermieterbescheinigung aus. Er war schon ausgezogen. Sie zog 14 Tage nach Erhalt der Vorvermieterbescheinigung aus und fingierte durch selbst vergossenes Wasser Wasserschaden, weigerte sich zur Säuberung der Mietsache und zur Rückgabe in renoviertem Zustand. Abzuwarten bleibt, ob der Vermieter die Miete und NK für den letzten Monat erhält oder die Mieter wegen Schadensersatz und Mietrückstand aus der Kaution in Anspruch nehmen muss.

Schade ist es hier doch, dass der neue Vermieter von diesem Sachverhalt keine Kenntnis erlangt.

Im übrigen haftet der Vorvermieter für Falschaussagen. Die Vorvermieterbescheinigung sollte demnach wahrheitsgemäß und unter Berücksichtigung wirklich aller Kriterien ausgefüllt werden.

Welcher Vermieter möchte sich schon ein faules Früchtchen einhandeln, auch wenn viele Vermieter jetzt schmunzeln und froh sind, diese Früchtchen loszuwerden. ;-)