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Ade GEG - Bundestagsbeschluss entlastet Verbraucher und Eigentümer

Mit dem neuen Ansatz zur Reform der Wärmegesetzgebung rücken Verbraucher und Immobilienbesitzer in den Mittelpunkt. Statt sie weiterhin mit komplexen Vorgaben und hohen Investitionspflichten zu belasten, soll künftig die Energiewirtschaft stärker in die Verantwortung genommen werden. Kern des Bundestagsbeschlusses ist ein Systemwechsel: Nicht mehr Hauseigentümer müssen beim Heizungstausch unmittelbar hohe Quoten erneuerbarer Energien erfüllen. Stattdessen werden Energiehersteller und -lieferanten verpflichtet, schrittweise steigende Anteile klimafreundlicher gasförmiger und flüssiger Energieträger bereitzustellen. Die Vorteile für Verbraucher und Eigentümer: Mehr Planungssicherheit: Heizungsmodernisierungen werden wieder kalkulierbar. Geringere Bürokratie: Komplexe Einzelnachweise und technische Detailvorgaben entfallen. Bezahlbare Modernisierung: Bestehende Heizsysteme können weiter genutzt und schrittweise klimafreundlicher betrieben werden. Technologieoffenheit: Eigentümer erhalten realistische Optionen – besonders dort, wo Wärmepumpen oder Fernwärme technisch oder wirtschaftlich nicht umsetzbar sind. Gerade für die Millionen Gebäude mit Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizungen bedeutet der Beschluss eine spürbare Entlastung. Klimaschutz bleibt verbindlich – wird jedoch systemisch über den Energiemarkt organisiert und nicht mehr über individuelle Verpflichtungen einzelner Haushalte. Der neue Ansatz steht damit für einen vereinfachten, unbürokratischen und sozial ausgewogenen Weg in Richtung klimaneutraler Gebäudewärme.

27.02.2026, Pressemitteilung Bundestag 17.2.2026

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