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Heizungsgesetz Reform von der Reform, werden Vermieter bald mit 50% CO2 Preis und Netzentgelten zur Kasse gebeten?
Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Künftig soll es „Gebäudemodernisierungsgesetz“ (GModG) heißen. Die wichtigste Änderung: Die bekannte 65%-Regel beim Heizungstausch fällt weg.
Was bedeutet das für Eigentümer und Vermieter?
✅ Weiterhin erlaubt:
• Gas- und Ölheizungen
• Wärmepumpen
• Hybridheizungen
• Solarthermie
• Biomasse- & Wasserstoffheizungen
• Anschluss an Wärmenetze
📈 Neu kommt die sogenannte „Bio-Treppe“:
Ab 2029 müssen fossile Heizungen schrittweise mit Bio-Anteilen betrieben werden:
• 2029 → 10 %
• 2030 → 15 %
• 2035 → 30 %
• 2040 → 60 %
⚖️ Vorteile:
✔️ Mehr Freiheit bei der Heizungswahl
✔️ Keine Pflicht mehr zur kommunalen Wärmeplanung
✔️ Beratungspflicht für fossile Heizungen entfällt
✔️ Alte Konstanttemperaturkessel dürfen weiter betrieben werden
⚠️ Nachteile & Risiken:
✖️ Steigende Kosten durch CO₂-Preis
✖️ Höhere Netzentgelte möglich
✖️ Bio-Brennstoffe könnten deutlich teurer werden
✖️ Fossile Heizsysteme bleiben langfristig ein Kostenrisiko
🏢 Wichtig für Vermieter:
Geplant ist eine neue Kostenteilung:
Vermieter sollen künftig 50 % von CO₂-Preis, Netzentgelten und Bio-Brennstoffkosten übernehmen.
Es handelt sich erstmal um einen Entwurf:
Verbände aus Immobilienwirtschaft, Handwerk, Energiebranche und Mieterschutz konnten bis 11. Mai Stellungnahmen abgeben.
Heute am 13.05. Beratung im Bundeskabinett
Geplant war die Beratung am 13. Mai 2026. Ob der Entwurf bereits beschlossen wird, ist derzeit noch offen.
Bundestag & Bundesrat -ggf. Änderungsvorschläg
Inkrafttreten geplant im Juli 2026
⚠️ Wichtig:
Bis das Gesetz endgültig verabschiedet ist, gelten weiterhin die bisherigen Regelungen des GEG – allerdings mit verschobenen Fristen.
13.05.2026, Pressemitteilung: Bundesregierung hat Reform des Heizungsgesetzes vorgelegt am 05.05.26
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