Jetzt Immobilie
bewerten lassen!

Bußgeld oder KP Minderung bei Fehlen eines Energieausweises

Energieausweis für sicheren Immobilienkauf
📌 Wann ist der Energieausweis Pflicht?
• Beim Verkauf (oder Neuvermietung) eines Hauses oder einer Wohnung muss ein gültiger Energieausweis nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgelegt werden – spätestens bei der Besichtigung für Kaufinteressenten.

• Bereits beim Inserieren einer Immobilie im Markt müssen zentrale Energiekennwerte aus dem Energieausweis im Exposé angegeben werden, wenn der Ausweis bereits vorliegt.

• Ohne Energieausweis oder ohne Pflichtangaben droht ein Bußgeld gemäß § 108 GEG – in der Praxis bis 10.000 €.

👉 Hinweis: In einigen Quellen wird auch von Bußgeldern bis 15.000 € gesprochen, dies kann je nach Auslegung der Verwaltung oder Landesregelungen variieren.

Als Käufer können Sie sich dieses Wissen zu nutze machen und bei Fehlen den KP um 10.000 Euro nach unten verhandeln. Insbesondere, wenn Sie dem Makler gegenüber provisionspflichtig werden. Denn dann wird er für Sie ebenso tätig, wie für den Verkäufer. Und diesem gegenüber hatte er bereits mit der Annahme des Vertrages eine Aufklärungspflicht und hätte einen Ausweis in Auftrag geben müssen, wenn er nicht vorliegt.
#energieausweispflicht #maklerprovsion #haftungmakler #provisionsteilung #regionalmaklermagdeburg #maklermitherz #hauskaufmagdeburg #hauskaufsachsenanhalt #hauskauf #lampeimmobilien

06.04.2026, Energieausweispflicht nach Gebäudeenergiegesetzt, Beratung und Prüfung vor Ort Verbraucherzentrale und Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt/Gemeinde in Sachsen-Anhalt

Die auf dieser Seite veröffentlichten Nachrichten unterliegen dem Urheberrecht und sind Eigentum der entsprechenden Firma bzw. der Nachrichten-Quelle. Alle Rechte sind ausdrücklich vorbehalten. Jeder Nutzer, der sich Zugang zu diesem Material zugänglich macht, tut dies zu seinem persönlichen Gebrauch und die Nutzung dieses Materials unterliegt seinem alleinigen Risiko. Die Weiterverteilung und jegliche andere gewerbliche Verwertung des vorliegenden Nachrichtenmaterials ist ausdrücklich untersagt. In den Fällen, in denen solches Nachrichtenmaterial durch eine dritte Partei beigestellt wurde, erklärt jeder Besucher sein Einverständnis, die speziellen zutreffenden Nutzungsbedingungen anzuerkennen und sie zu respektieren. Wir garantieren oder bürgen nicht für die Genauigkeit oder die Zuverlässigkeit von irgendwelchen Informationen, die in den veröffentlichten Nachrichten enthalten sind, oder auch in Webseiten auf die hier Bezug genommen wird. Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.
sprechstunde
Nichts Passendes
gefunden ?