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Bußgeld oder KP Minderung bei Fehlen eines Energieausweises
Energieausweis für sicheren Immobilienkauf
📌 Wann ist der Energieausweis Pflicht?
• Beim Verkauf (oder Neuvermietung) eines Hauses oder einer Wohnung muss ein gültiger Energieausweis nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgelegt werden – spätestens bei der Besichtigung für Kaufinteressenten.
• Bereits beim Inserieren einer Immobilie im Markt müssen zentrale Energiekennwerte aus dem Energieausweis im Exposé angegeben werden, wenn der Ausweis bereits vorliegt.
• Ohne Energieausweis oder ohne Pflichtangaben droht ein Bußgeld gemäß § 108 GEG – in der Praxis bis 10.000 €.
👉 Hinweis: In einigen Quellen wird auch von Bußgeldern bis 15.000 € gesprochen, dies kann je nach Auslegung der Verwaltung oder Landesregelungen variieren.
Als Käufer können Sie sich dieses Wissen zu nutze machen und bei Fehlen den KP um 10.000 Euro nach unten verhandeln. Insbesondere, wenn Sie dem Makler gegenüber provisionspflichtig werden. Denn dann wird er für Sie ebenso tätig, wie für den Verkäufer. Und diesem gegenüber hatte er bereits mit der Annahme des Vertrages eine Aufklärungspflicht und hätte einen Ausweis in Auftrag geben müssen, wenn er nicht vorliegt.
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06.04.2026, Energieausweispflicht nach Gebäudeenergiegesetzt, Beratung und Prüfung vor Ort Verbraucherzentrale und Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt/Gemeinde in Sachsen-Anhalt
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