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Fakten zum Thema Geldwäschegesetz

Das erste deutsche Geldwäschegesetz wurde am 25. Oktober 1993 beschlossen und trat am 29. November 1993 in Kraft. Der Gesetzentwurf kam von der Bundesregierung; federführend war das Bundesinnenministerium. Auch im Bundestag führte der Innenausschuss die Beratungen. Deutschland wurde damals von einer CDU/CSU-FDP-Koalition unter Helmut Kohl regiert. 

Hintergrund waren vor allem:

  • zunehmende organisierte Kriminalität und internationaler Drogenhandel,
  • das Einschleusen illegaler Gewinne in den legalen Finanzkreislauf,
  • Empfehlungen der internationalen Financial Action Task Force,
  • die europäische Geldwäscherichtlinie von 1991.

Banken und andere Verpflichtete sollten deshalb Kunden identifizieren, wirtschaftlich Berechtigte feststellen, Unterlagen aufbewahren und verdächtige Geschäfte melden. 

Politische Einordnung: Das ursprüngliche GwG wurde somit unter einer CDU-geführten Bundesregierung eingeführt. Es war aber wesentlich durch europäische und internationale Vorgaben geprägt und keine rein parteipolitische deutsche Einzelinitiative.

Das Barzahlungsverbot beim Immobilienkauf

Das heute diskutierte Verbot ist deutlich jünger. § 16a GwG gilt für Immobiliengeschäfte, die seit dem 1. April 2023 abgeschlossen werden. Eingeführt wurde die Vorschrift durch das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II. 

Der Gesetzentwurf wurde 2022 gemeinsam von den Bundestagsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eingebracht. Das Bundeskabinett unter Olaf Scholz beschloss parallel einen entsprechenden Regierungsentwurf. 

Wer war federführend?

Eine einzelne Partei lässt sich nicht seriös als alleinige Urheberin bezeichnen:

  • Politisch war es ein gemeinsames Vorhaben der Ampelkoalition.
  • Auf Regierungsebene spielte das von Christian Lindner geführte Bundesfinanzministerium – und damit die FDP – eine maßgebliche Rolle.
  • Im Bundestag war der Finanzausschuss federführend.
  • Die Grünen hatten bereits 2021 ein generelles Barzahlungsverbot bei Immobiliengeschäften gefordert; dieser Antrag wurde damals von CDU/CSU und SPD abgelehnt. 

Der unmittelbare Hintergrund waren die Sanktionen nach dem russischen Angriff auf die Ukraine, Schwierigkeiten bei der Ermittlung verschleierter Vermögenswerte sowie die bekannten Geldwäscherisiken des deutschen Immobilienmarktes. Immobilien eignen sich wegen hoher Transaktionssummen, ihrer Wertbeständigkeit und teilweise undurchsichtiger Eigentümerstrukturen besonders zur Verschleierung illegaler Vermögen. 

KI Fundus kurz gesagt: Das Geldwäschegesetz stammt ursprünglich aus der Regierungszeit von CDU/CSU und FDP. Das konkrete Barzahlungsverbot beim Immobilienkauf wurde dagegen von der Ampelkoalition eingeführt – mit wesentlicher Beteiligung des FDP-geführten Finanzministeriums.

Waren dürfen mit Gold und Silber im Tauchgeschäft bezahlt werden. Warum gilt dies nicht bei Immobilen?
 Beim Immobilienkauf sind Gold, Bargeld, Kryptowährungen, Platin und Edelsteine verboten. Silber ist zwar nicht ausdrücklich verboten, stellt aber wegen der Melde- und Nachweisproblematik keine empfehlenswerte Alternative zur Banküberweisung dar.

02.09.2026

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