Jetzt Immobilie
bewerten lassen!

Kümmere dich selbst Prinzip juristisch anfechtbar

🧱 1. Ausgangspunkt: Fenster, Türen, Balkone = Gemeinschaftseigentum

  • Fenster, Außentüren und Balkone sind zwingend Gemeinschaftseigentum
  • Das kann nicht wirksam zum Sondereigentum gemacht werden

👉 Folge:

  • Instandhaltungspflicht liegt grundsätzlich bei der GdWE (wie im Urteil zu Balkonen)

⚖️ 2. Darf man Kosten auf einzelne Eigentümer abwälzen?

➡️ Ja – das ist inzwischen klar zulässig.

  • Nach § 16 Abs. 2 WEG kann die WEG per Mehrheitsbeschluss:
    • Kosten abweichend verteilen
    • z. B. nur den betroffenen Eigentümer belasten 
  • BGH bestätigt:
    • Kosten können demjenigen auferlegt werden, der den Nutzen hat 

👉 Praxis:

  • Fenster Wohnung A → Eigentümer A zahlt
  • Balkon Wohnung B → Eigentümer B zahlt

✔️ Das ist heute Standard und rechtssicher – wenn ordentlich beschlossen


🚫 3. Aber: „Eigentümer kümmert sich selbst“ = Problem

Hier liegt der entscheidende Punkt:

➡️ Die Gemeinschaft darf die Verantwortung nicht vollständig abgeben

Aus deinem Urteil (Balkone) übertragen:

  • GdWE bleibt:
    • zuständig
    • entscheidungsbefugt
    • verkehrssicherungspflichtig

👉 Deshalb unzulässig oder angreifbar:

  • ❌ „Jeder Eigentümer saniert selbst ohne Beschluss“
  • ❌ „Eigentümer entscheidet alleine über Maßnahmen“
  • ❌ „Gemeinschaft ist komplett raus“

Denn:

  • Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum brauchen immer Beschluss
  • Gestaltung / Ausführung muss einheitlich bleiben
  • Gemeinschaft haftet weiterhin

Zusätzlich:

  • Änderungen an Fenstern etc. dürfen nicht ohne Beschluss erfolgen

⚠️ 4. Was ist zulässig (Best Practice)?

Die rechtssichere Kombination ist:

✅ Variante A (empfohlen)

  • Gemeinschaft beschließt:
    • Maßnahme (z. B. Fenstertausch)
    • Ausführung (einheitlich!)
  • Kosten:
    • trägt jeweiliger Eigentümer

✅ Variante B (eingeschränkt möglich)

  • Gemeinschaft beschließt:
    • Eigentümer darf Maßnahme selbst durchführen
  • ABER:
    • nur nach Vorgaben (Material, Optik etc.)
    • oft mit Zustimmungsvorbehalt

❌ Unzulässig / riskant

  • „Mach einfach selbst, uns egal“
  • Kein Beschluss
  • Keine Vorgaben
  • Keine Kontrolle

🧠 5. Wichtigster Merksatz

👉 Kosten kann man individualisieren – Verantwortung nicht.


🧩 Fazit für dich als Verwalterin

Du darfst / solltest:

✔ Kosten auf einzelne Eigentümer legen
✔ Beschlüsse entsprechend gestalten

Aber du darfst NICHT:

❌ die Gemeinschaft aus der Verantwortung entlassen
❌ Eigentümer ohne Beschluss „machen lassen“

 

Urteil BGH April 2026

04.05.2026, Urteile.news. BGH bejaht Beschlußkompetenz der GdWE trotz abweichender Kostenregelung, aber...

Die auf dieser Seite veröffentlichten Nachrichten unterliegen dem Urheberrecht und sind Eigentum der entsprechenden Firma bzw. der Nachrichten-Quelle. Alle Rechte sind ausdrücklich vorbehalten. Jeder Nutzer, der sich Zugang zu diesem Material zugänglich macht, tut dies zu seinem persönlichen Gebrauch und die Nutzung dieses Materials unterliegt seinem alleinigen Risiko. Die Weiterverteilung und jegliche andere gewerbliche Verwertung des vorliegenden Nachrichtenmaterials ist ausdrücklich untersagt. In den Fällen, in denen solches Nachrichtenmaterial durch eine dritte Partei beigestellt wurde, erklärt jeder Besucher sein Einverständnis, die speziellen zutreffenden Nutzungsbedingungen anzuerkennen und sie zu respektieren. Wir garantieren oder bürgen nicht für die Genauigkeit oder die Zuverlässigkeit von irgendwelchen Informationen, die in den veröffentlichten Nachrichten enthalten sind, oder auch in Webseiten auf die hier Bezug genommen wird. Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.
sprechstunde
Nichts Passendes
gefunden ?