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Mieterhöhung nach Mietspiegel

Link:Mieterhöhung nach Mietspiegel 

Wie in der Info Zeitschrift Nr. 19 der Haus und Grund im März 2020 ausführlich beschrieb, gibt es mehrere Optionen der Mieterhöhung im Vergleichsmietensystem. 

Zu klären ist die Basis und vorgabe gesetzlicher Grundlage:

  1. einfacher oder qualifizierter Mietspiegel
  2. Mietdatenbank
  3. Sachverständigengutachten
  4. Bezug auf das Mietniveau von drei Vergleichswohnungen
  5. Kappungsgrenze liegt bei 20%, der vor 3 Jahren vertraglich geschuldeten Miete.

Gerade auf Grund der Kappungsgrenze ist es erforderlich die Miete alle 3-5 Jahre zu prüfen und anzupassen, damit das ortsübliche Mietniveau bei den zur Zeit rasant steigenden Mieten erzielt werden kann. Wer die versäumt, verpasst  die Wertanpassung und die Rendite beim Verkauf einer vermieteten Wohnung mit Altmietern als Kapitalanlage.

 

23.04.2025, www.hausundgrund.de Haus und Grund Eigentum, Schutz, Gemeinschaft

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