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Streit um das Thema Grundsteuer geht weiter

Aktuelle News zur Grundsteuer: BFH weist Klagen zurück – Streit geht weiter

Die seit 2025 geltende neue Grundsteuer ist nach drei Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht verfassungswidrig. Der BFH bestätigte am 10. Dezember 2025 das sogenannte Bundesmodell, das mit pauschalen Durchschnittswerten für Mieten und Bodenrichtwerte arbeitet. Diese Vereinfachung sei aus verfassungsrechtlicher Sicht zulässig.

Trotzdem ebbt die Klagewelle nicht ab: Millionen Eigentümer hatten Einspruch eingelegt, tausende klagen vor Finanzgerichten. Besonders im Fokus stehen die abweichenden Ländermodelle mehrerer Bundesländer, zu denen beim BFH noch zahlreiche Verfahren anhängig sind. Entscheidungen dazu werden im kommenden Jahr erwartet.

Zusätzlich haben die Verbände Haus & Grund und der Bund der Steuerzahler angekündigt, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen. Sie kritisieren höhere Belastungen, mangelnde Transparenz und eine starke Abhängigkeit von Bodenrichtwerten – trotz der politisch zugesagten Aufkommensneutralität.

Die Grundsteuerreform sollte Gleichheit, Gerechtigkeit und ohne dass sich Kommunen bereichern und Grundstückseigentümer über Gebühren belasten bundesweit einheitlich erfolgen. Nur in Bayern blieb es gerecht und fair. Die Grundstücksbesitzer wurden nicht oder kaum spürbar mit Erhöhungen belastet.

Festgestellt wurde einheitlich, dass wo es ein Defizit im Stadtsäckel gibt, noch einmal besonders am Hebesatz nach oben geschraubt wurde.

Die Grundsteuer ist eines der Haupteinnahmequellen für Städte und Gemeinden.

Dass es in Sachsen-Anhalt keine Klagen gab, grenzt an ein Wunder. Aussage Haus und Grund Sachsen-Anhalt: man wolle abwarten, was der Bundesverband und die anderen Bundesländer durch anhängige Klagen erreichen. 

Anzumerken ist, dass Sachsen-Anhalt das ungünstigte Berechnungsmodell für die Bürger gewählt hat. Nicht nachvollziehbar und teurer als alle anderen im Ergebnis.

15.12.2025

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