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Urteil zur Spekulationssteuer
Urteil zur Spekulationssteuer -
Bundesfinanzhof kippt Spekulationsteuer auf Immobilienerbe
Bisher traf die Spekulationssteuer nicht nur Verkäufer, sondern vielfach auch Erben einer Immobilie. Denn der Fiskus machte keinen Unterschied: Wer innerhalb der Zehn-Jahres-Frist eine Immobilie erbte, sie übernahm und dann veräußerte, hatte den Veräußerungsgewinn der Einkommensteuer zu unterwerfen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seine Rechtsprechung zu privaten Veräußerungsgeschäften im Zusammenhang mit Erbengemeinschaften geändert und widersprach damit auch der entsprechenden Praxis der Finanzverwaltung mit seinem am 18. Januar 2024 veröffentlichten Urteil vom 26. September 2023 (Aktenzeichen IX R 13/22).
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04.04.2024, Haus und Grund Verwaltungs GmbH Karlsruhe
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